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"Vorarlberg Kodex" für klare Spielregeln

(c) VVP / M. Dietrich

Asyl, Kriegsflucht, Migration: Vorarlberger Volkspartei geht klaren Weg - Mehr Verbindlichkeit für alle Asylsuchenden, Verbesserungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte.

Die Situation ist herausfordernd und komplex: Weltweit gibt es immer neue Ursachen, warum Menschen ihre Heimat verlassen müssen oder auch wollen. In Vorarlberg steigt bei einigen Menschen die Sorge von importierten intoleranten Wertehaltungen, die nicht unserem liberalen Demokratieverständnis entsprechen. Gleichzeitig suchen Vorarlberger Arbeitgeber:innen in anderen Ländern händeringend nach Mitarbeiter:innen für verschiedenste Produktions- und Dienstleistungsjobs. „Wir als Vorarlberger Volkspartei nehmen den Themenkomplex Asyl, Kriegsflucht und Migration sehr ernst“, betont Sicherheits-Landesrat Christian Gantner. „Als Regierungspartei sind wir in der Verantwortung, Antworten und Lösungen zu bieten, statt Menschen mit Parolen und Hetzkampagnen gegeneinander aufzubringen.“

 
Kriegsflucht, Asyl und Migration sind drei getrennte Themen
Ein zentraler Punkt für die Vorarlberger Volkspartei ist die Unterscheidung der drei Themenbereiche: „Wir müssen strikt unterscheiden, ob Menschen auf der Flucht vor Krieg sind, ob sie als Flüchtlinge Asyl suchen oder als Migrant:innen auf der Suche nach einem besseren Leben sind“, erläutert Christian Gantner. Diese Gruppen haben jeweils andere Erwartungen und Bedürfnisse, auch die rechtlichen Grundlagen und damit die Vorarlberger Möglichkeiten unterscheiden sich sehr. Deshalb ist für den Sicherheits-Landesrat klar: „Es sind drei unabhängige Schienen, zwischen denen es keine Durchlässigkeit geben darf.“ Denn das führe zur Aufweichung des Systems, erklärt Gantner.
 
Bekenntnis zur Flüchtlingskonvention, klares Ja zur Hilfe von Kriegsvertriebenen
Asyl wird gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention Menschen gewährt, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, der Zugehörigkeit zu bestimmten sozialen Gruppen oder wegen ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden oder Verfolgung befürchten. In Österreich verteilt der Bund Asylsuchende nach einem Bevölkerungsschlüssel auf die Bundesländer auf. Fliehen Menschen hingegen vor bewaffneten Konflikten nach Österreich, gelten sie als Kriegsflüchtlinge und erhalten auf Basis einer Verordnung des Bundes ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht. Das gilt aktuell etwa für Menschen, die vor Kriegsausbruch legal in der Ukraine lebten.

„Wir bekennen uns klar dazu, dass Menschen, die aus den oben genannten Gründen verfolgt werden oder vor bewaffneten Konflikten fliehen, bei uns Asyl erhalten.“, fasst Roland Frühstück die Position der Vorarlberger Volkspartei zusammen. Diese Menschen sind angemessen unterzubringen und entsprechend zu versorgen. „Ergänzend braucht es schnelle und wirksame Hilfe vor Ort, um Kriegsflucht zu vermeiden. Denn diese Menschen wollen in ihrer Heimat leben“, ergänzt Roland Frühstück einen zentralen Punkt. Aktuell befinden sich in Vorarlberg 3.220 Personen in der so genannten Grundversorgung. Knapp die Hälfte davon sind ukrainische Staatsangehörige, 1.225 Personen befinden sich in einem Asylverfahren.
 
Klare Regeln für Asylwerbende
Die Volkspartei setzt auf klare Regeln für alle Menschen, die um Asyl angesucht haben und nun in Vorarlberg leben:

  • „Vorarlberg Kodex“ für alle beim Start der Grundversorgung
    Künftig unterschreiben Asylwerbende den „Vorarlberg Kodex“ bereits bei der Übernahme in die Grundversorgung, nicht wie bisher erst bei positivem Asylbescheid. „Vorarlberg war das erste Bundesland, das für Asylwerbende kostenlose Deutschkurse angeboten und finanziert hat und das immer noch tut“, erklärt Landesrat Christian Gantner und ergänzt: „Im Gegenzug erwarten wir uns, dass Asylwerbende gemeinnützige Arbeit etwa bei Gemeinden oder Vereinen leisten. Sprache und Mitarbeit in der Gesellschaft sind zentrale Faktoren, damit Integration überhaupt gelingen kann.“ Asylwerbende sollen deshalb zur gemeinnützigen Arbeit verpflichtet werden können. Diese Forderung findet auch die Unterstützung von Klubobmann Roland Frühstück: „Ich habe dies bereits Anfang des Jahres öffentlich zur Diskussion gestellt, weil ich der Überzeugung bin, dass damit Integration schneller gelingen kann und die Akzeptanz von Asylwerbern in der Bevölkerung erhöht wird.“
  • „Integrationsvereinbarung plus“ für alle
    Als erstes Bundesland hat Vorarlberg bereits 2016 eine so genannte Integrationsvereinbarung eingeführt, die der Bund später übernommen hat. Die Vereinbarung fasst „geben und nehmen“, also Verpflichtungen und Rechte zusammen. Auch Sanktionen sind vorgesehen, wenn die Unterzeichnenden etwa die deutsche Sprache nicht lernen. Diese verpflichtenden Vereinbarungen gelten, bis die entsprechenden Personen im Arbeitsmarkt integriert sind oder das Land verlassen. Die Integrationsvereinbarung wird überarbeitet und auch verstärkt kommuniziert. Neu gilt sie auch bei negativen Asylentscheidungen.
  • Rückführung und Abschiebung müssen die Normalität werden
    Auf besonderes Unverständnis stoßen rechtliche Hürden bei der Rückführung. „Kriminelle Asylwerbende müssen rasch und konsequent abgeschoben werden können“, fordert Sicherheitslandesrat Christian Gantner. Grundsätzlich sind alle Staaten völkerrechtlich zur Rückübernahme verpflichtet, doch in der Praxis kommt es immer wieder zu Verzögerungen. „Hier fehlen uns leider trotz aller Bemühungen die rechtlichen Möglichkeiten. Der Bund muss bestehende Rückführungsabkommen weiterentwickeln und mit weiteren Ländern welche abschließen“, formuliert Landesrat Christian Gantner eine Forderung der Vorarlberger Volkspartei in Richtung Wien. „Eine wesentliche Voraussetzung für eine glaubwürdige Asylpolitik ist die Möglichkeit, Menschen die kein Recht haben hier in Österreich zu leben, in ihre Heimatländer zurück zu bringen. Diese Rückführungen müssen rasch erfolgen, sobald ein rechtskräftiger Bescheid vorliegt!“, pflichtet Frühstück Gantner bei.


Gewollte (Arbeits-)Migration ja, aber nicht als Ausweg bei negativem Asylverfahren

Suchen Menschen aus eigenem Willen und freiwillig eine neue Heimat, um dort zu leben und zu arbeiten, spricht man von Arbeits-Migration. Die rechtliche Grundlage dafür ist in Österreich das Aufenthalts- und Niederlassungsgesetz. „Auch für Vorarlberg sind Menschen aus anderen Ländern jetzt und künftig wichtig“, unterstreicht Landesrat Christian Gantner. Der demografische Wandel und die damit verbundene angespannte Arbeitsmarktsituation in den verschiedenen Bereichen sind gute Gründe dafür. Auch künftig soll aber die Rot-Weiß-Rot-Karte nur aus dem Ausland beantragt werden können, weil aus Sicht der Vorarlberger Volkspartei Asyl und Arbeits-Migration nicht miteinander vermischt werden dürfen. „Die Verfahren sind zugunsten von Antragstellenden und Wirtschaft zu vereinfachen, Gehaltsgrenzen und die Art von Befähigungsnachweisen müssen an die Praxis angepasst werden“, fordert Landesrat Christian Gantner und ergänzt: „Die Rot-Weiß-Rot-Karte darf aber kein ‚Plan B‘ für negativ beschiedene Asylwerber sein.“ Auch Lehrlinge mit Einstellungszusage sollen neben Schüler:innen künftig die Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten können.
 
Asyl und Flucht: Bund und EU sind gefordert
Die Vorarlberger Volkspartei fordert einen konsequenten und verstärkten Schutz der EU-Außengrenze. Wichtig sind auf europäischer Ebene zudem Asylverfahren an den EU-Außengrenzen, die finanzielle Unterstützung der betreffenden Länder durch die EU, ein einheitliches Grenz- und Visaregime und die gerechte Verteilung geflüchteter Menschen auf alle EU-Länder.

„Asylverfahren müssen im Sinn aller Beteiligten möglichst zügig abgewickelt werden“, betont Roland Frühstück. „So sollte es möglich sein, dass beispielsweise Antragstellende aus sicheren Herkunftsstaaten binnen 72 Stunden die – ablehnende – Entscheidung erhalten können.“ Ist das nicht möglich oder ergeben sich asylrelevante Hinweise, soll in den Asylverfahren die derzeitige Entscheidungsfrist von maximal drei Monaten beibehalten werden.